A.
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ALLGEMEINE REGELUNGEN
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1.
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Anwendungsbereich und Geltung
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1.1
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln
den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen
zwischen Kundinnen und Kunden (nachfolgend ‚Kunden’
genannt) und der Firma ERMAsoft GmbH (nachfolgend ‚ERMAsoft’
genannt), die Wartung von Produkten der ERMAsoft und
die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen von ERMAsoft.
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1.2
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Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher
Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und ERMAsoft.
Nebenabreden und Abweichungen zu den AGB sind nur mit
schriftlicher Bestätigung durch die Vertragspartner
wirksam.
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2.
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Vertragsabschluss
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2.1
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Eine Offerte für ERMAsoft-Standardprodukte – einschliesslich
allenfalls angebotener Produktepräsentation – erfolgt
unentgeltlich.
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2.2
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Soweit in der Offerte nichts Abweichendes festgelegt
wird, bleibt ERMAsoft während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum
der Offerte an diese gebunden.
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2.3
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Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung
eines separaten Vertrages oder durch schriftliche Annahme
der Offerte.
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2.4
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Die unterzeichnende Person bestätigt, den Kunden
rechtsgültig vertreten zu können.
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2.5
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Sind mit nachträglichen Bestellungs- bzw. Vertragsänderungen
Zusatzkosten für ERMAsoft verbunden, trägt diese der
Kunde gemäss den aktuell gültigen Ansätzen von ERMAsoft.
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3.
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Lieferfristen und -termine
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3.1
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Die Angabe von Lieferzeiten und -terminen ist für
ERMAsoft grundsätzlich nicht zwingend. Eine Lieferfrist
beginnt frühestens mit der Auftragsbestätigung durch
ERMAsoft, aber nicht vor der Klärung aller technischen
Einzelheiten. Wird kein konkreter Liefertermin vereinbart,
liefert ERMAsoft in der Regel nach individueller Absprache
mit dem Kunden.
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3.2
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Betriebsstörungen, insbesondere Nichtbelieferung
bzw. verzögerte Belieferung durch Vertragspartner sowie
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen ERMAsoft zur Verlängerung
der Lieferfristen oder zur Aufhebung der Lieferverpflichtung.
Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
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3.3
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Der Versand von Produkten durch ERMAsoft erfolgt
auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigungen müssen
beim Warenempfang dem Transporteur gemeldet werden.
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3.4
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Beanstandungen betreffend Ausführung und Menge der
Lieferung sind innert 5 Tagen nach Warenempfang schriftlich
bei ERMAsoft geltend zu machen, andernfalls gilt die
Lieferung als genehmigt.
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4.
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Zahlungsbedingungen
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4.1
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Rechnungen von ERMAsoft für Dienstleistungen bzw.
Lieferungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind
innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto (ohne Skontoabzug)
zu bezahlen.
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4.2
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Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst – auch ohne
ausdrückliche Mahnung – einen Zahlungsverzug aus. ERMAsoft
hat damit Anspruch auf 5% Verzugszins sowie den Ersatz
aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie
allenfalls weiteren Schadens.
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4.3
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Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung bleiben
die entsprechenden Produkte Eigentum von ERMAsoft. Sie
dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet
werden.
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4.4
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ERMAsoft ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlungen
oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.
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B.
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WEBSITES
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5.
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Leistungsverträge ERMAsoft...webdesign
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5.1
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Die ERMAsoft-Leistungen für die Erstellung von Websites
werden jeweils auf die besonderen Kundenbedürfnisse
abgestimmt. Sie werden deshalb mit dem Kunden individuell
verhandelt und dann in einem entsprechenden Leistungsvertrag
festgehalten.
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5.2
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Dieser enthält insbesondere Bestimmungen über:
- den Vertragsgegenstand
- Verhalten bei Terminproblemen
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Garantie/Störfälle
- Serviceleistungen/Servicelevel
- Urheberrechte/Lizenzrechte
- Verantwortlichkeit für den Inhalt der Website
- Domainnamen
- Hosting
- Geheimhaltung
- Vertragsauflösung
- usw.
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C.
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KMU-SOFTWARE
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6.
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Leistungsverträge ERMAsoft...systems
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6.1
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Die ERMAsoft-Leistungen für Standard- und Individualsoftware
werden jeweils auf die besonderen Kundenbedürfnisse
abgestimmt. Sie werden deshalb mit dem Kunden individuell
verhandelt und dann in einem entsprechenden Leistungsvertrag
(ev. Rahmenvertrag) festgehalten.
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6.2
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Dieser enthält insbesondere Bestimmungen über:
- den Vertragsgegenstand
- Verhalten bei Terminproblemen
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Garantie/Störfälle
- Serviceleistungen/Servicelevel
- Urheberrechte/Lizenzrechte
- Geheimhaltung
- Vertragsdauer
- Vertragsauflösung
- usw.
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D.
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SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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7.
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Drittfirmen
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7.1
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Im Rahmen ihrer Tätigkeit steht ERMAsoft das Recht
zu, Drittfirmen beizuziehen. Sie haftet dabei für die
sorgfältige Auswahl und Instruktion derselben.
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8.
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Geheimhaltung
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8.1
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Die Vertragspartner verpflichten ihre Mitarbeiter
sowie allenfalls beigezogene Drittfirmen zu strikter
Geheimhaltung aller Tatsachen, die weder offenkundig
noch allgemein zugänglich sind.
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8.2
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Im Zweifel sind Tatsachen vertraulich zu behandeln
und es besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht.
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8.3
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Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss
und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
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9.
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Gewährleistung und Haftung
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9.1
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ERMAsoft verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert
ihre Produkte in hoher Qualität. Sie verpflichtet sich
weiter zur sorgfältigen Auswahl und Überwachung der
eingesetzten Mitarbeitenden sowie allfälliger Drittfirmen
und Lieferanten.
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9.2
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Fehlfunktionen von Produkten der ERMAsoft, die durch
Unsorgfalt oder Verschulden von ERMAsoft bzw. deren
Mitarbeitenden entstanden sind, werden kostenfrei behoben.
Für Folgeschäden übernimmt ERMAsoft keine Haftung.
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9.3
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Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen
sind Mängel, Störungen und Schäden, die ERMAsoft nicht
zu vertreten hat, wie höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung,
unerlaubte Eingriffe des Kunden oder Dritter im Programmcoding,
Viren und Würmer oder sonstige Internetangriffe.
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9.4
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Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen
sind Mängel, Störungen und Schäden, die durch Änderung
der Einsatz- oder Betriebsbedingungen durch den Kunden
verursacht wurden.
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9.5
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Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände
selber verantwortlich. ERMAsoft schliesst jegliche Haftung
für verloren gegangene Daten aus.
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10.
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Rechte am Arbeitsresultat
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10.1
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Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts
geht das dem Kunden gelieferte Arbeitsresultat in dessen
Eigentum über.
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10.2
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ERMAsoft behält die ausschliesslichen Urheber- und
Kopierrechte an den von ihr erstellten Komponenten,
an Anpassungen von Software-Komponenten anderer Hersteller
und den dem Kunden überlassenen Dokumentationen und
Bedienungsanleitungen. Jede Herausgabe oder Reproduktion
derselben der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von
ERMAsoft.
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10.3
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ERMAsoft steht das Recht zu, in Erfüllung dieses
Vertrages erworbenes Know-how unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht
für andere Kunden zu verwenden.
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11.
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Abtretung, Übertragung und Verpfändung
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11.1
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Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie
der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche
Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz
noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet
werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.
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12.
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Streitschlichtung/Mediation
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12.1
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Die Vertragspartner bemühen sich, alle sich aus dem
oder in Verbindung mit dem vorliegenden Vertrag ergebenden
Differenzen mit einem offenen Gespräch beizulegen.
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12.2
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Führt dies nicht zum Ziel, sollen die Differenzen
vor der Anrufung des Richters durch Mediation nach den
Mediationsregeln der Schweizer Kammer für Wirtschaftsmediation
beigelegt werden.
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13.
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Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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13.1
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Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht.
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13.2
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Gerichtsstand ist der Sitz von ERMAsoft.
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